Satzung

Satzung

§ 1 Fan Club Name

Der am 04.03.2000 gegründete und als offizieller Fan Club bei Hertha BSC eingetragene Fan Club „Blau Weiß B 23“ wird laut Beschluss der Versammlung der Mitglieder vom 25.06.2005 in H.F.C. Spandau Tradition umbenannt. Der H.F.C. Spandau Tradition ist Rechtsnachfolger des „Blau Weiß B 23“ und damit sein einziger legitimierter Nachfolger.

§ 2 Zweck des Fan Clubs

Der Zweck des Fan Clubs ist die Unterstützung von Hertha BSC. Dabei wird die Vereinbarung als offizieller Fan Club bei Hertha BSC in vollem Umfang anerkannt.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jeder werden.

(2) Mitglieder bis zum Ende des 18. Lebensjahres bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

(3) Die Mitgliedschaft kann erst nach einer einjährigen Erprobungsphase als Symphatisant beantragt werden.

(4) Das monatliche Fan Club Treffen entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme als Symphatisant, als auch über die Aufnahme in den Fan Club als Mitglied.

(5) Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Jahresende beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Fan Club von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.

(6) Beim Zusammentreffen der Mitglieder bei Spielen von Hertha BSC, Veranstaltungen/Feiern des Fan Clubs und bei Fan Club Treffen ist mindestens ein Kleidungsstück des Fan Clubs zu tragen (Jacke, Pullover, T Shirt oder Schal).

(7) Ansonsten ist von dem Mitglied, welches diesem Passus nicht folgt, vom Kassierer ein Erinnerungsbetrag von 2,00 € für die Fan Club Kasse abzuverlangen. Bei unentschuldigtes Fehlen, bei den in Absatz 6 genannten Veranstaltungen, wird ein Erinnerungsbetrag von 5,00 € erhoben.

§ 4 Vorstand

Der Fan Club hat keinen Vorstand.

§ 5 Kassenwart

Der Fan Club hat einen Kassenwart. Aufgabe des Kassenwarts ist die Führung der Fan Club Kasse.

§ 6 Wahl des Kassenwarts

(1) Der Kassenwart wird jährlich zum Saisonbeginn beim Fan Club Treffen entlastet und gewählt.

(2) Bei der Wahl bedarf es im ersten Wahlgang der absoluten Mehrheit. Wird im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit nicht erreicht, entscheidet in einem zweiten Wahlgang die einfache Mehrheit zwischen den beiden Mitgliedern, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen hatten.

(3) Scheidet der Kassenwart aus seinem Amt aus, so wird auf dem nächsten Fan Club Treffen ein neuer Kassenwart gewählt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

(1) Der Fan Club erhebt einen Jahresbeitrag von 60,00 EURO. Dieser ist dem Kassenwart bis 10.02 des jeweiligen Jahres unaufgefordert zu entrichten. Härtefälle finden Berücksichtigung. Ehrenmitglieder und Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres brauchen keinen Beitrag zu entrichten.

(2) Mitglieder, welche einen Monat nach Fälligkeit keinen Beitrag entrichten, sind nicht mehr ordentliche Mitglieder des Fan Clubs. Die Zahlungsverpflichtung bis zum nächsten Jahresende besteht jedoch gemäß § 3 Abs 5 weiterhin.

§ 6 Fan Club Treffen

Das Fan Club Treffen findet einmal im Monat, nach Vorankündigung auf der Homepage statt. Die Beschlüsse auf dem Treffen sind mit einfacher Mehrheit der Anwesenden wirksam.

§ 7 Gültigkeit

Die Fan Club Satzung tritt am 05.12.2012 in Kraft und hebt die Satzung vom 01.01.2009 auf.

Die Fan Club Mitglieder

Impressum